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LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2009 - L 19 B 32/09 AS |
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LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.05.2009 - L 19 B 32/09 AS (https://dejure.org/2009,13991)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. Mai 2009 - L 19 B 32/09 AS (https://dejure.org/2009,13991)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Gewährung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 09.12.2008 - S 35 AS 148/08
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2009 - L 19 B 32/09 AS
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 3/09 R
Sozialgeld - Mehrbedarf bei Gehbehinderung - Kind vor Vollendung des 15. …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2009 - L 19 B 32/09
Die in der Rechtsprechung (LSG NRW, Urteile vom 11.12.2008 - L 9 AS 34/08 - und - L 9 AS 13/08 - Revision anhängig unter B 14 AS 3/09 R) vertretene Auffassung, dass ein Kind vor Vollendung des 15 Lebensjahres nicht erwerbsfähig i.S.d. § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 SGB II ist und damit als Sozialgeldempfänger keinen Anspruch auf Mehrbedarf nach § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 SGB II haben kann, ergibt sich nicht ohne weiteres aus dem Wortlaut des Gesetzes und der bisherigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. - LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2008 - L 9 AS 13/08
Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, Mehrbedarf eines Kindes mit …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2009 - L 19 B 32/09
Die in der Rechtsprechung (LSG NRW, Urteile vom 11.12.2008 - L 9 AS 34/08 - und - L 9 AS 13/08 - Revision anhängig unter B 14 AS 3/09 R) vertretene Auffassung, dass ein Kind vor Vollendung des 15 Lebensjahres nicht erwerbsfähig i.S.d. § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 SGB II ist und damit als Sozialgeldempfänger keinen Anspruch auf Mehrbedarf nach § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 SGB II haben kann, ergibt sich nicht ohne weiteres aus dem Wortlaut des Gesetzes und der bisherigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. - LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2008 - L 9 AS 34/08
Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, Mehrbedarf eines Kindes mit …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2009 - L 19 B 32/09
Die in der Rechtsprechung (LSG NRW, Urteile vom 11.12.2008 - L 9 AS 34/08 - und - L 9 AS 13/08 - Revision anhängig unter B 14 AS 3/09 R) vertretene Auffassung, dass ein Kind vor Vollendung des 15 Lebensjahres nicht erwerbsfähig i.S.d. § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 SGB II ist und damit als Sozialgeldempfänger keinen Anspruch auf Mehrbedarf nach § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 SGB II haben kann, ergibt sich nicht ohne weiteres aus dem Wortlaut des Gesetzes und der bisherigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. - BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07
Gebot der Rechtschutzgleichheit; Auslegung und Anwendung der Vorschriften über …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2009 - L 19 B 32/09
Ist dies nicht der Fall und steht eine höchstrichterliche Klärung noch aus, gebietet das Gebot der Rechtsschutzgleichheit die Gewährung von Prozesskostenhilfe an eine unbemittelte Partei (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.02.2007 - 1 BvR 1807/07 - Rdnr. 23 m.w.N, NJW 2008, 1060). - LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2008 - L 19 B 11/08
Anspruch auf Prozesskostenhilfe, rückwirkende Gewährung
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2009 - L 19 B 32/09
Das Gericht kann die Prozesskostenhilfe rückwirkend bewilligen, wobei die Rückwirkung bis zu dem Zeitpunkt erstreckt werden kann, in dem der Antragsteller durch einen formgerechten Bewilligungsantrag von seiner Seite aus alles für die Bewilligung Erforderliche getan hat (vgl. zum Begriff der Bewilligungsreife LSG NRW, Beschluss vom 08.10.2008 - L 19 B 11/08 AL - mit weiteren Rechtsprechungshinweisen).